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Die Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung
Durch sie erhalten Sie den bestmöglichen Schutz und sind auch gegen selbst verschuldete Unfälle abgesichert. Zusätzlich tragen Sie kein Risiko, wenn ein Schadensverursacher nicht gefunden wird, weil er Fahrerflucht begeht bzw. sie das Opfer von Vandalismus werden. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung der Beitragshöhe vereinbart, wodurch man erheblich sparen kann. Der große Vorteil der Vollkaskoversicherung ist die jährliche Änderung der Einstufung in der sog. Schadenfreiheitsklasse, wodurch die zu bezahlende Versicherungsprämie laufend fallen kann. Alternativ gibt es natürlich die Hochstufung, falls ein Versicherungsfall eintritt. Die Einteilung in die jeweilige Klasse erfolgt übrigens unabhängig von der Haftpflichtversicherung.

Die Teilkaskoversicherung
Ähnlich wie bei der Vollkaskoversicherung kann man zur Reduzierung des zu bezahlenden Versicherungsbetrags eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der große Vorteil ist bei der Teilkasko, dass hier eine Hochstufung fällig wird, wenn ein Schaden eintritt, allerdings ist auch kein Rabatt möglich, falls man unfallfrei fährt. Als Grund für diese Regelung geben die Versicherungsgesellschaften an, dass man als Fahrer keinen Einfluss auf die versicherten Risiken nehmen kann. Die sind in erster Linie Brandgefahren (Feuer, Blitzschlag, Explosion), der Verlust des Fahrzeugs durch versuchten oder durchgeführten Diebstahl (allerdings wird Vandalismus nur durch die Vollkasko abgedeckt!), Naturgewalten, Glasbruch (etwa an den Fensterscheiben oder der Beleuchtung), elektrische Defekte und meistens auch Bisse durch Tiere (wie den Marder).

Unterschied Teil- bzw. Vollkasko
Früher galt die Meinung, dass man für ein neues Auto in den ersten drei Jahren eine Vollkasko- und dann eine Teilkaskoversicherung abschließen sollte. Das ist aber ein Irrglauben, denn beispielsweise im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls kann sich eine Vollkasko schnell rentieren, denn bei einem älteren Auto kosten ja die Ersatzteile gleich viel wie bei einem neuen. So kann ein leichter Auffahrunfall in der Innenstadt schnell zu einem Fiasko werden, wenn Reparaturkosten in Höhe von 3-4.000 Euro nicht durch die Kasko abgedeckt werden. Grundsätzlich lassen sich die Prämien für die beiden Versicherungsarten nicht 1:1 vergleichen, denn bei der Teilkasko gibt es beispielsweise keinen individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der zu bezahlende Betrag ist also immer 100% und kann nicht durch das vorhandene Fahrverhalten reduziert werden. Wer also besonders vorsichtig unterwegs ist, kann hier keinen Vorteil erzielen. Auch die Typenklassen sind bei Voll- und Teilkasko nicht identisch und werden jährlich neu festgelegt. Generell nicht von den beiden Versicherungsarten abgedeckt werden sämtliche Verschleißerscheinungen wie die Reifenabnutzung oder Motorschäden.

 

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